IHR VERMÄCHTNIS.
Wo Überzeugung auf Dauer zielt, beginnt Vermächtnis. Eine langfristige Förderung verbindet Ihren Namen oder Ihr stilles Wirken mit dem geistigen Fundament des Instituts.
Vermächtnis
Ein Vermächtnis stiften. Gesellschaftliche Räume öffnen. Dem unabhängigen Gedanken Dauer verleihen. Drei Wege führen in dieselbe Aufgabe: die Kultur der Anerkennung zu vertiefen und den Kräften der Abwehr Erkenntnis, Sprache und Haltung entgegenzusetzen.
Wo Überzeugung auf Dauer zielt, beginnt Vermächtnis. Eine langfristige Förderung verbindet Ihren Namen oder Ihr stilles Wirken mit dem geistigen Fundament des Instituts.
VermächtnisGesellschaft gewinnt Gestalt, wo Menschen Zugänge eröffnen: zu Bildung, zum Gespräch, zur Erfahrung wirklicher Anerkennung. Ihr Beitrag trägt diese Arbeit vom einzelnen Vorhaben zur verlässlichen Institution.
Gesellschaft gestaltenUnabhängiges Denken braucht Freiheit, Zeit und den Mut seiner frühen Förderer. Sie geben Fragen Raum, deren Tragweite erst im Fortgang ihrer Arbeit ganz hervortritt.
Ideen eine Zukunft gebenAus Büchern, Gesprächen und Seminaren erwächst eine kontinuierliche Bildungs- und Publikationsarbeit. Weitere Stimmen nehmen die Fragen nach Anerkennung und Abwehr auf, prüfen sie, widersprechen, führen sie fort. So gewinnt ein gegenwärtiger Entschluss Zukunft: nicht als flüchtige Geste, sondern als Ursprung einer geistigen und gesellschaftlichen Bewegung.
Diese Gründung ruht nicht im Ungefähren. Die Publikationen, die Arbeit von Dr. Barbara Strohschein und das fachliche Netzwerk bilden ihr Fundament. Förderung gibt diesem gewachsenen Werk institutionelle Dauer.
Substanzielle und mehrjährige Engagements verlangen eine ebenso sorgfältige wie persönliche Gestaltung. Wir entwickeln Zweck, Kosten, zeitlichen Horizont und die Form einer angemessenen Würdigung gemeinsam mit Ihnen; eine feste Obergrenze setzen wir nicht.
Der Stiftungsarm des Instituts befindet sich in Gründung. Bis zur verbindlichen Klärung von Empfänger, Trägerschaft und steuerlichen Voraussetzungen nehmen diese Seiten keine Zahlungen entgegen und versprechen weder steuerliche Absetzbarkeit noch Zuwendungsbestätigungen. Gerade der verantwortliche Umgang mit anvertrautem Kapital verlangt diese Klarheit.
Dr. Barbara Strohschein · Institut Anerkennung
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