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Vermächtnis · Institut Anerkennung

Dem Kommenden etwas hinterlassen.

Ein Leben sammelt Erfahrung, Vermögen, Verantwortung. Irgendwann fragt es nach dem, was weiterträgt. Ihre Gabe gibt einer Überzeugung Zukunft.

Über mein Vermächtnis sprechen

Philanthropische Förderung · ohne finanzielle Rendite oder Beteiligung

Wenn andere unsere Fragen erben.

Die Jahre nehmen vieles mit sich. Ein Gedanke wandert weiter, wenn Menschen ihm Obdach geben.

Wir widmen unsere Arbeit einer Frage, die jede Generation neu empfängt: Wie begegnen wir einander, ohne die Würde des Gegenübers dem eigenen Anspruch zu opfern? Ihr Vermächtnis trägt diese Frage dorthin, wohin der eigene Lebensweg nicht mehr reicht.

Was Sie der Zukunft anvertrauen.

Das Werk.

Bücher, Essays und Gespräche zu Anerkennung und Abwehr: Gewachsenes bewahren, neue Arbeit tragen.

Den Zugang.

Bildung auch jenen eröffnen, deren eigene Mittel den Weg versperren.

Den Anfang.

Dem Institut Zeit, Menschen und eine verlässliche Organisation für seine weitere Entwicklung geben.

Für ein Engagement von beispielsweise 500.000 Euro entwickeln wir mit Ihnen einen mehrjährigen Kosten- und Finanzierungsplan. Aufgabe und Aufwand bestimmen den Umfang; größere Beiträge und gestufte Auszahlungen folgen derselben Sorgfalt.

Die Publikationen von Dr. Barbara Strohschein und unser fachliches Netzwerk geben Ihnen Einblick in das Werk, dem Ihre Förderung gilt.

Ein Name in der Geschichte. Oder eine Gabe in der Stille. Die Form Ihrer Verbundenheit finden wir gemeinsam.

Wir bereiten den Stiftungsarm des Instituts vor. Diese Seite nimmt keine Zahlungen entgegen. Steuerliche Absetzbarkeit und Zuwendungsbestätigungen sagen wir derzeit nicht zu.

Förderung und Vereinbarung im Einzelnen

Vor einer Zusage klären wir Empfänger, Zweck, Budget, Laufzeit und Berichte schriftlich. Förderung begründet weder redaktionelle Freigaberechte noch Themenveto oder personelle und institutionelle Entscheidungsrechte. Eine öffentliche Würdigung vereinbaren wir mit Ihrer Zustimmung nach Form und Dauer; Namensrechte sagen wir nicht vorab zu.

Die bisherigen Stiftungsentwürfe sehen zunächst eine unselbstständige Treuhandstruktur mit verbrauchbarem Vermögen vor; langfristig streben wir eine rechtsfähige Stiftung an. Verbrauchbares Vermögen dient den vereinbarten Aufgaben und bleibt nicht automatisch erhalten. Die vorgesehenen mindestens 80 Prozent betreffen die Vermögenszuordnung, keine Programmkostenquote. Trägerschaft, Ausgestaltung und steuerliche Voraussetzungen bedürfen abschließender Klärung.

Für testamentarische Vorhaben gehört individuelle rechtliche und steuerliche Beratung zur Vorbereitung.

Welche Überzeugung tragen Sie weiter?

Dr. Barbara Strohschein · Institut Anerkennung

Wir nehmen uns Zeit für das, was Sie weitertragen wollen. Ein erstes Gespräch bleibt unverbindlich; ein Betrag oder vertrauliche Unterlagen gehören erst in den vereinbarten Austausch.

Nach dem Anzeigen der Adresse verfügbar.

Versenden Sie den Entwurf über Ihren E-Mail-Dienst. Vertrauliche Unterlagen besprechen wir persönlich.